Garantie: Wir finden mit Ihnen zusammen eine Möglichkeit, Ihre Studienausbildung am EUROPA-INSTITUT zu finanzieren!
BAföG. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert über die Möglichkeiten und Leistungen des BAföGs.
Es sich lohnt, einen BAföG-Antrag zu stellen, vor allem weil die hier geltenden Bafög-Zahlungen nicht zurückgezahlt werden müssen!
Wichtig: Bitte stellen Sie Ihren Antrag unter der Bezeichnung: "Europasekretär/in". Zuständig ist Ihr Landratsamt, Abteilung Amt für Ausbildungsförderung.
Das BMBF stellt Informationsangebote bereit unter: Tel: 01888/57-2424, Fax: 01888/57 und www.bafoeg-rechner.de oder www.das-neue-bafoeg.de
Gehen Sie am besten gleich ins Internet: www.bundesverwaltungsamt.de, Stichwort: „Bildungskredit“ dann „Formulare“ – diese ausfüllen, abschicken, per Post Kopie vom Ausweis und unserem Studentenausweis (bzw. Studienbescheinigung vom EUROPA-INSTUTUT) zuschicken – Zusendung des Antrags abwarten, ausfüllen und an die Deutsche Ausgleichsbank schicken: Geld kommt nach 5 Wochen.
Finanzierung der gesamten Studiengebühren durch eine Bank.
Infos z.B. unter www.dkb-studenten-bildungsfonds.de.
Fragen Sie auch bei Ihrer Hausbank nach deren Konditionen.
Bei Arbeitslosigkeit, beruflicher Wiedereingliederung, als Reha-Maßnahme u.ä. gibt es u.U. die Möglichkeit, im Rahmen einer individuellen Einzelförderung durch die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein zur Finanzierung des Studiengangs: MMA - Europasekretär/in zu bekommen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und der Arbeitsberater zustimmt.
Bitte nehmen Sie dazu vorher mit uns Kontakt auf, wenn Sie zu dem o.g. Personenkreis gehören. Gleiches gilt, wenn Sie Anspruch auf eine berufliche Bildungsmaßnahme im Rahmen einer Reha-Förderung haben. Bitte wenden Sie sich an Ihre regional zuständige Agentur für Arbeit oder an Ihre Berufsgenossenschaft, bzw. an den Rentenversicherungsträger.
Für Angehörige der Bundeswehr
Bis zum 25. Lebensjahr, auch länger, wenn Zivi- oder Grundwehrdienst geleistet wurde.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über den aktuellen Stand. Es gibt für die Eltern Steuerfreibeträge. Es gibt auch Möglichkeiten, dass Sie als Teilnehmer selbst Aufwendungen für Aus- und Fortbildung steuerlich geltend machen, z.B. wenn Sie eigenes Einkommen haben, spätestens dann, wenn Sie den ersten Job antreten! Es kommt auch darauf an, von welchem Konto die Studiengebühren abgehen.
In wenigen Ausnahmefällen kann das Institut als individuelle Lösung ein Ausbildungsdarlehen gewähren, max. 50% der Ausbildungsgebühren. Bitte sprechen Sie das EUROPA-INSTITUT an. Sie brauchen einen Bürgen.
Wir bieten in Ausnahmenfällen besondere Einzelregelungen an – bitte, sprechen Sie uns an.
Wir haben viele Teilnehmer/innen, die nach. o.g. Programmen erfolgreich gefördert werden - bitte prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Über das später erzielbare Einkommen werden Sie i.d.R. eventuelle Bildungsfinanzierungen bequem zurückzahlen können – es handelt sich um eine Investition in Ihre persönliche Zukunft und berufliche Karriere. Versuchen Sie dennoch, Kredite möglichst gering zu halten.
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